Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Zweckgebunden für anerkannte Angebote.
(Monatlich + Entlastung) × 12 Monate
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|
| Grad 1 | €0 | €0 | €125 |
| Grad 2 | €347 | €796 | €125 |
| Grad 3 | €599 | €1497 | €125 |
| Grad 4 | €800 | €1859 | €125 |
| Grad 5 | €990 | €2299 | €125 |
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt werden. Es steht zur freien Verfügung.
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Wenn Sie z.B. 50% der Sachleistung nutzen, erhalten Sie 50% des Pflegegeldes.
Alle Pflegebedürftigen erhalten monatlich 125€ für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Tagespflege, Haushaltshilfe).
Pflegegrad 1 ist für geringe Beeinträchtigungen. Es gibt kein Pflegegeld oder Sachleistungen, aber den Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Ja: Verhinderungspflege (1.612€/Jahr), Kurzzeitpflege (1.774€/Jahr), Wohnraumanpassung (bis 4.000€), und Pflegehilfsmittel (bis 40€/Monat).
Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Ein Gutachter des MDK prüft dann Ihren Pflegebedarf.
Ja, bei Verschlechterung können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Die Pflegekasse prüft dies durch eine neue Begutachtung.
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei. Auch Sachleistungen und der Entlastungsbetrag sind nicht steuerpflichtig.
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